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ADR Gefahrgutzulassung von Zarges
Die Gefahrgutzulassung ermöglicht den sicheren und gesetzeskonformen Transport defekter oder kritischer Lithium-Ionen-Batterien nach den Vorschriften der ADR-Verpackungsanweisung P908 und P911 sowie den UN-Bestimmungen für Gefahrguttransporte.
(Beinhaltet keinen Behälter)
50,00 € Exkl. MwSt

Artikelnummer:
92600+926103+926103
Kategorien: Gefahrgutboxen für Lithium-Ionen-Akkus, Transportbehälter für Akkus mit ADR-Zulassung
Schlagwort: Gefahrgutzulassung
ZARGES Gefahrgutzulassung für K470 Akku Safe (GGV-Prüfung nach ADR)
Details zur GGV-Prüfung
Die Gefahrgutzulassung ermöglicht den sicheren und gesetzeskonformen Transport defekter oder kritischer Lithium-Ionen-Batterien nach den Vorschriften der ADR-Verpackungsanweisung P908 und P911 sowie den UN-Bestimmungen für Gefahrguttransporte.
Leistungen und Lieferumfang: (Beinhaltet keinen Behälter)
Die GGV-Prüfung umfasst folgende Komponenten und Prüfungen:
- Artikelnummer 92600: Zertifizierung für den sicheren Transport von defekten und beschädigten Lithium-Akkus
- Artikelnummer 926103 (2x): Prüfprotokoll und Gefahrgutzertifikate gemäß ADR (P908 und P911)
Zusätzliche Informationen
- Gefahrgutkennzeichnung: Zulassung mit X-Codierung zur Kennzeichnung als Gefahrgutverpackung für Straße und See
- Freistellung nach BAM: Entspricht Sondervorschrift SV376 für den Transport von kritisch defekten Lithium-Batterien
- Verpackungsgruppe II: Erfüllt die Anforderungen für dichte, vibrations- und stoßgeschützte Verpackungen
Mehrpreis
Die Gefahrgutzulassung wird gegen einen Aufpreis zu den Standardvarianten der ZARGES K470 angeboten.
Hinweis
- Die Prüfung und Zertifizierung ist für den gewerblichen Transport erforderlich und gewährleistet höchste Sicherheit bei Lagerung und Transport kritischer Batterien.
- Für detaillierte Preise und Beratung bitte im Shop nachfragen oder Kontakt mit dem Vertrieb aufnehmen.
- Mehr Informationen zum Transport von Lithium-Ionen-Batterien findest du hier.
Warum benötigt man eine ZARGES-Gefahrgutzulassung für die K470-Kiste?
Wenn Lithium-Ionen-Akkus defekt, beschädigt oder kritisch sind, gelten sie laut internationalen Vorschriften als Gefahrgut – insbesondere beim Transport auf öffentlichen Straßen oder per See- und Luftfracht. Um diese Akkus sicher und rechtskonform zu transportieren, reicht eine herkömmliche Verpackung nicht aus.
Die ZARGES K470-Kiste ist an sich bereits besonders robust und langlebig. Dennoch benötigt sie für den Transport von Gefahrgut, wie defekte Lithium-Batterien, eine offizielle Gefahrgutzulassung (UN-Zulassung mit X-Kodierung). Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und weist nach, dass:
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die Verpackung geprüft wurde (z. B. auf Dichtigkeit, Stoßfestigkeit und Hitzebeständigkeit),
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sie den internationalen Verpackungsvorschriften der ADR, RID, IMDG und IATA entspricht,
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sie im Ernstfall keine zusätzliche Gefährdung verursacht,
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und der Transport rechtlich abgesichert erfolgt.
Nur mit dieser UN-Gefahrgutzulassung darf die ZARGES K470-Kiste offiziell zum gewerblichen Transport von defekten Lithium-Ionen-Akkus verwendet werden. Ohne diese Zulassung riskieren Unternehmen nicht nur Bußgelder, sondern auch erhebliche Haftungsrisiken im Schadensfall.
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