Ein Brandschutzbeauftragter und ein Geschäftsführer betrachten von hinten einen Aushang der Brandschutzordnung Teil A in einem modernen Verwaltungsgebäude.

Brandschutzordnung DIN 14096: Pflichten, Aufbau und Umsetzung für Unternehmen

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Inhaltsübersicht

Ein Brand im Unternehmen ist ein Szenario, das sich kein Geschäftsführer wünscht. Doch wenn es passiert, entscheiden Sekunden über die Sicherheit von Mitarbeitern und den Erhalt des Standorts. Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist dabei weit mehr als eine formale Pflichtübung – sie ist das zentrale Regelsystem für die betriebliche Sicherheit.

In diesem Beitrag erfahren Sie, warum die Brandschutzordnung für Sie im Ostalbkreis, Baden-Württemberg oder Bayern verpflichtend ist und wie Sie diese rechtssicher erstellen.

Grundlagen: Was ist eine Brandschutzordnung?

Die Brandschutzordnung ist eine zusammenfassende Regelung für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für Maßnahmen zur Brandverhütung.

Ist die Brandschutzordnung Pflicht?

Ja, in den meisten Fällen. Die Pflicht ergibt sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen:

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Arbeitgeber müssen klare Anweisungen für den Brandfall bereitstellen.
  • Landesbauordnung (LBO): Besonders in Baden-Württemberg und Bayern ist die Brandschutzordnung für Sonderbauten (Industriebauten, Pflegeheime, Schulen) oft zwingend vorgeschrieben.
  • Versicherungsauflagen: Sachversicherer fordern die Einhaltung der DIN 14096 oft als Voraussetzung für den Versicherungsschutz.

Struktur der Brandschutzordnung: Teile A, B und C

Die DIN 14096 unterteilt das Dokument in drei spezifische Abschnitte, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten.

Teil A: Für alle Personen im Gebäude

Dies ist der bekannte Aushang (meist ein gerahmtes Blatt in Augenhöhe). Er enthält die wichtigsten Verhaltensregeln, Notrufnummern und Symbole.

  • Inhalt: Brandmeldung, In Sicherheit bringen, Löschversuch unternehmen.
  • Zielgruppe: Mitarbeiter, Kunden, Besucher und externe Handwerker.

Teil B: Für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben

Dieser Teil wird in schriftlicher Form an alle Mitarbeiter ausgehändigt (z. B. als Teil des Arbeitsvertrags oder der jährlichen Unterweisung).

  • Inhalt: Regeln zur Brandverhütung, Freihalten von Fluchtwegen und das Verhalten bei der Räumung des Gebäudes.
  • Spezial-Tipp für moderne Betriebe: Da die Gefährdung durch Lithium-Ionen-Akkus (E-Bikes, Werkzeuge, Laptops) steigt, sollten hier spezifische Ladevorgaben und Lagerregeln integriert werden.

Teil C: Für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

Dieser Teil ist sehr detailliert und richtet sich an Fachpersonal.

Der Erstellungsprozess: Schritt für Schritt

Eine Brandschutzordnung „von der Stange“ gibt es nicht. Sie muss individuell auf Ihr Objekt im Ostalbkreis oder darüber hinaus zugeschnitten sein.

  • Bestandsaufnahme: Analyse der baulichen Gegebenheiten und vorhandener Brandschutzeinrichtungen.
  • Risikobewertung: Identifikation besonderer Gefahrenquellen (z. B. Gefahrstoffe, große Akku-Ladestationen).
  • Erstellung des Entwurfs: Ausarbeitung der Texte gemäß DIN 14096.
  • Abstimmung & Genehmigung: Die Brandschutzordnung sollte mit der örtlichen Brandbehörde (Feuerwehr) abgestimmt werden.
  • Inkraftsetzung: Unterzeichnung durch die Geschäftsführung. Auch die Einbindung des Betriebsrats ist hier oft ein wichtiger Schritt.

Wer darf die Brandschutzordnung erstellen?

Theoretisch der Arbeitgeber selbst. Da er jedoch für die Richtigkeit haftet, empfiehlt es sich dringend, eine fachkundige Person wie einen externen Brandschutzbeauftragten hinzuzuziehen.

Sonderfokus: Sicherer Umgang mit Akkus

In der modernen Industrie und im Gewerbe sind Lithium-Akkus allgegenwärtig. Ein „Akku-Brand“ lässt sich nicht mit herkömmlichen Methoden löschen und stellt die Brandschutzordnung vor neue Herausforderungen.

Integrieren Sie in Ihre Brandschutzordnung klare Anweisungen für:

  • Ladezonen: Nur auf nicht brennbarem Untergrund laden.
  • Transport: Vorgaben zum Sicheren Transport von Akkus.
  • Defekterkennung: Wie erkennt ein Mitarbeiter einen „blähenden“ Akku?

Umsetzung im Betrieb: Aushang und Aktualisierung

Wo muss die Brandschutzordnung hängen?

Teil A muss an gut sichtbaren Stellen platziert werden:

  • In Eingangsbereichen und Treppenhäusern.
  • An zentralen Kreuzungspunkten in Fluren.
  • In der Nähe von Feuermeldern und Feuerlöschern.

Wann muss sie überarbeitet werden?

Die DIN 14096 schreibt vor, dass die Brandschutzordnung alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person geprüft werden muss. Zudem ist eine Aktualisierung zwingend erforderlich bei:

  • Baulichen Veränderungen am Gebäude.
  • Änderungen in der Nutzung (z. B. neues Hochregallager).
  • Wechsel von verantwortlichen Personen (Brandschutzbeauftragte).

Sicherheit ist Chefsache

Eine rechtssichere Brandschutzordnung schützt nicht nur Leben, sondern sichert Sie als Geschäftsführer auch rechtlich ab. Ob in der Industrie oder in Pflege- und Sozialeinrichtungen – die Anforderungen sind hoch.

Als Ihr Experte im Ostalbkreis und ganz Süddeutschland unterstütze wir Sie bei der Erstellung und Schulung Ihrer Mitarbeiter.

Ihre nächsten Schritte zu mehr Sicherheit:

Externer Brandschutzbeauftragter für Industrie & Gewerbe

Brandschutzbeauftragter für Pflege & Soziales

Schulungen für den sicheren Umgang mit Lithium-Akkus

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