Erstellung einer Brandschutzordnung für Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung

Brandschutzordnung nach DIN 14096 erstellen lassen ist essenziell, um den Brandschutz in Ihrem Unternehmen gesetzeskonform und effektiv zu regeln.

Warum eine Brandschutzordnung notwendig ist

Die Bedeutung einer Brandschutzordnung wird in der ASR A2.2 Ausgabe 05/2018 hervorgehoben. Demnach müssen Arbeitgeber Maßnahmen gegen Brände und das Verhalten im Brandfall dokumentieren und aushängen, wenn:

  • eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt,
  • ein Flucht- und Rettungsplan nach ASR A2.3 erforderlich ist,
  • sich häufig Besucher oder Fremdfirmen in der Arbeitsstätte aufhalten.

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Erstellung und Pflege einer maßgeschneiderten Brandschutzordnung.

Unsere Leistungen:

- Erstellung und Pflege Ihrer Brandschutzordnung gemäß DIN 14096
- Unterstützung bei Schulungen und Unterweisungen
- Individuelle Anpassung an Ihre Unternehmensstruktur

Unsere Leistungen im Überblick:​

Teil A: Allgemeine Hinweise (für alle Personen)

Dieser Teil enthält allgemein verständliche Anweisungen und wird in gut sichtbaren Bereichen ausgehängt, beispielsweise in Fluren oder Aufenthaltsräumen.

Typische Inhalte:

  • Ziele und Zweck: Hinweis auf die Bedeutung des Brandschutzes.
  • Verhalten im Brandfall:
  • Alarmieren (z. B. Feuerwehr rufen: 112)
  • Retten (Personen aus dem Gefahrenbereich bringen)
  • Löschen (Handfeuerlöscher einsetzen, falls möglich)
  • Hinweis auf Fluchtwege: Informationen zum Verlassen des Gebäudes über ausgewiesene Fluchtwege.
  • Verbote: Regelungen zu offenen Flammen, Rauchen oder dem Umgang mit gefährlichen Stoffen.

Teil B: Für Personen mit besonderen Aufgaben (z. B. Mitarbeitende)

Richtet sich an Mitarbeitende und andere Personen, die regelmäßig in der Einrichtung tätig sind. Dieser Teil wird über Schulungen und Unterweisungen vermittelt.

Typische Inhalte:

  • Grundlegende Regeln: Umgang mit offenen Flammen und brennbaren Stoffen.
  • Verhalten im Brandfall: Strukturierte Notrufabfolge (Wer, Was, Wo, Wie).
  • Brandverhütungsmaßnahmen: Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz, Wartung elektrischer Geräte.
  • Räumungspläne: Fluchtwege und Sammelstellen.
  • Anwendung von Brandschutzeinrichtungen: Umgang mit Feuerlöschern und Brandmeldeanlagen.
  • Schulungen: Regelmäßige Unterweisungen und Übungen.

Teil C: Für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

Dieser Abschnitt richtet sich an speziell geschulte Personen wie Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer.

Typische Inhalte:

  • Aufgaben und Verantwortlichkeiten: Überwachung und Kontrolle von Brandschutzmaßnahmen.
  • Organisation: Planung und Durchführung von Räumungsübungen.
  • Wartung und Überprüfung: Sicherstellung der Funktion von Brandschutzeinrichtungen.
  • Handeln im Brandfall: Unterstützung bei der Räumung und Koordination mit der Feuerwehr.
  • Dokumentation: Führen von Protokollen und Berichten.

Gestaltung und Umsetzung:

  • Sprache: Klar und verständlich für alle Zielgruppen.
  • Format: Teil A kurz und übersichtlich, Teile B und C detaillierter.
  • Erreichbarkeit: Teil A wird gut sichtbar ausgehängt, Teile B und C stehen schriftlich oder digital zur Verfügung.
 

Pflege und Aktualiserung:

  • Eine Brandschutzordnung muss regelmäßig überprüft und an neue Gegebenheiten angepasst werden, z. B. bei Umbauten oder neuen Arbeitsprozessen.

Einzugsgebiet

Unser Angebot richtet sich vor allem an Unternehmen und Einrichtungen im Ostalbkreis, darunter EllwangenAalenSchwäbisch GmündBopfingenNeresheim und Umgebung. Auf Anfrage führen wir unsere Brandschutzhelferausbildung auch gerne außerhalb dieser Region durch.