Lithium-Ionen-Batterien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie versorgen mobile Barcode-Scanner, Mobiltelefone, Laptops und sogar Elektrofahrzeuge mit Strom. Aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung sind sie jedoch als Gefahrgut eingestuft und unterliegen strengen Transportvorschriften. Unsachgemäßer Umgang kann zu Kurzschlüssen, Bränden oder Explosionen führen. Daher ist es entscheidend, die gesetzlichen Anforderungen für den sicheren Transport zu kennen und einzuhalten.
Generell gilt die ADR-Vorschrift (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) für den Transport von Akkus/Batterien auf der Straße.
Energiegehalt des Battrieblockes
(unbeschädigt)
< 100 Wh
Für Batterien mit einer Nennenergie bis zu 100 Wh gelten aufgrund der Ausnahmeregelung des Gefahrgutrechts vereinfachte Anforderungen für den Straßentransport, siehe Sondervorschrift (SV) 188.
≥ 100 Wh
Batterien mit einer Nennenergie von gleich oder mehr als 100 Wh werden als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft. Für Batterien ohne Gerät gilt Verpackungsanweisung (P) 903, für Batterien mit Ausrüstung verpackt oder im Gerät eingesteckt/verbaut gilt SV 390.
UN-Bezeichnung
UN 3480
Lithium-Ionen-Batterien ohne Gerät
UN 3481
Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen/Gerät eingesetzt/eingebaut oder mit Ausrüstungen verpackt
Unkritisch defekt:
Versand gemäß SV 376, P 908
→ Kennzeichnung mit „Beschädigte/defekte Lithium-Ionen-Batterien“
Nur Verpackungen nach Verpackungsanweisung P 908 verwenden
Kritisch defekt:
Versand gemäß SV 376, P 911 nötig.
Da von dem Akku eine Gefahr während des Transports ausgehen kann
Unbeschädigte Akkus in Ausrüstung/Gerät eingesetzt bzw. eingebaut
< 100 Wh (pro Batterie)
≥ 100 Wh (pro Batterie)
Beim Versenden mehrerer Batterien in einer Packeinheit muss der Aufkleber „Umverpackung“ auf der Außenverpackung stehen (siehe Kennzeichnung der Versandstücke).
Beschädigte oder defekter Akkus (unabhängig von Energie)
Unkritisch defekt:
Kritisch defekt:
Verpackungskennzeichnung für Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480)
< 100 Wh (SV 188) pro Batterie
Lithium-Ionen-Batterien
≥ 100 Wh pro Batterie
Verpackungskennzeichnung Lithium-Ionen-Batterien in/mit Ausrüstung (UN 3481)
< 100 Wh (SV 188) pro Batterie
Lithium-Ionen-Batterien in/mit Ausrüstung (Gefahrenzettel 9A)
≥ 100 Wh pro Batterie
Verpackungskennzeichen Klasse 9A für Lithium-Ionen-Batterien der Gefahrgutklasse 9
≥ 100 Wh pro Batterie unter Angabe der jeweiligen vierstelligen Gefahrgutnummer (UN….)
Verpackungskennzeichnung für das Versenden mehrerer Batterien, umverpackt
Richtiges Anbringen der Kennzeichnung auf dem Versandstück. (Seitlich)
Erleichterungen für kleine, unbeschädigte Batterien (≤ 100 Wh)
Vorschriften für defekte Lithium-Batterien
SV 390
Vorschriften für den Versand von Lithium-Ionen-Batterien, die in Ausrüstungen verbaut sind
P 903
Standardverpackung für Lithium-Ionen-Batterien > 100 Wh
P 908
Verpackungsvorschrift für defekte, aber nicht kritische Batterien
P 909
Verpackung für Batterien, die entsorgt oder recycelt werden sollen
P 911
Spezielle Verpackung für kritisch defekte Batterien
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