Meider Brandschutz Consulting

Schutz vor Brandkatastrophen:

Trotz finanzieller Entschädigung müssen 70 Prozent aller Unternehmen nach einer Brandkatastrophe Konkurs anmelden. Davor können Sie sich schützen, denn in fast allen Fällen sind Unachtsamkeit oder unsachgemäße Bauarbeiten die Ursache für ein Feuer. Brandgefahren im Betrieb kann man durch vorbeugende Maßnahmen wirksam begegnen – die BRANDSCHUTZCENTER OSTALB-Gruppe hilft Ihnen dabei mit professionell ausgebildeten Sachverständigen und Brandschutzbeauftragten. Als Betreiber oder Bauherr sind Sie für den sicheren Zustand eines Gebäudes verantwortlich. Planen Sie einen Neubau? Gibt es Nutzungsänderungen, marktbedingte Erweiterungen oder Generalsanierungen? Dann brauchen Sie ein neues Brandschutzkonzept. Lassen Sie sich von qualifizierten Experten beraten.

Das sagt der Gesetzgeber:

Der Brandschutz wird in vielen nationalen und kommunalen Vorschriften geregelt. Entsprechende Vorgaben finden sich unter anderem im Bürgerlichen Gesetz- und im Handelsgesetzbuch, im Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, der Arbeitsstättenverordnung, in DIN-Normen sowie in berufsgenossenschaftlichen und baubehördlichen Vorgaben. Der bauliche Brandschutz schützt die Bausubstanz; er ist im Brandschutzkonzept festgelegt. Für die Organisation von Brandschutzmaßnahmen können Brandschutzbeauftragte unterstützend bestellt werden – das ist nicht in allen Betrieben zwingend erforderlich und deshalb ebenfalls durch besondere Rechtsvorschriften geregelt.

Auf uns können Sie sich verlassen:

Die BRANDSCHUTZCENTER OSTALB-Experten für vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, erstellen für Sie Brandschutzordnungen, die ganz auf Ihr Unternehmen und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unsere Brandschutzbeauftragten unterstützen Sie bei der Umsetzung bei der Erstellung Ihrer Brandschutzkonzepte. Wir stehen Ihnen in allen Belangen zur Seite – vom Aufstellen der Brandschutzordnungen, bis hin zur Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zum Brandschutz- oder Evakurierungshelfer. Ebenso bieten wir ein Feuerlöschtraining für Ihre Mitarbeiter an und helfen bei der Erstellung von Rettungswege- und Feuerwehrplänen.
 

Unser Angebot an Sie - Die Leistungen von BRANDSCHUTZCENTER OSTALB im Bereich Brandschutz beinhalten.

  • Erstellung von Feuerwehbedarfsplänen
  • Gefährdungsbeurteilung nach ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" und TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen"
  • Brandschutzempfehlungen für Lithium-Ionen Lager
  • Zusammenarbeit mit den Bauaufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern
  • Einsatz qualifizierter Brandschutzbeauftragter
  • Erstellung von Evakuierungskonzepten
  • Schulung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern
  • Feuerlöschtraining für jährliche Unterweisungen
  • Brandschutzunterweisungen
  • Ausbildung von Brandschutzhelfer
  • Brandschutzordnungen erstellen und weiterentwickeln

Brandschutzbeauftragter

Im Einsatz für den Brandschutz

Brände in Gewerbe- und Industrieunternehmen gefährden nicht nur Leben und Gesundheit der Beschäftigten, oft genug stellen sie aufgrund nicht einhaltbarer Lieferverpflichtungen und Kundenverlust eine wirtschaftliche Existenzbedrohung dar. Deshalb gilt: Brandschutzmaßnahmen sind immer auch Maßnahmen zur Existenzsicherung. Ein Brandschutzbeauftragter kann und muss manchmal auch Arbeitgebern, Unternehmern oder Gebäudebetreibern beratend und unterstützend in Sachen Brandvorbeugung zur Seite stehen. Verzichten Sie in diesem Punkt nicht auf qualifizierte Expertise – selbst dann, wenn in Ihrem Betrieb schon jemandem diese Aufgabe anvertraut wurde. Die BRANDSCHUTZCENTER OSTALB-Gruppe liefert sie Ihnen gerne.

Gesetzliche Grundlage

Unter Umständen ist es nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich zwingend vorgeschrieben, einen Verantwortlichen für das Unternehmen zum Brandschutzbeauftragten zu ernennen. Dies ist aufgrund besonderer Rechtsvorschriften und behördlicher Auflagen sowie in Sonderbauverordnungen und/oder Auflagen gemäß der jeweiligen Baugenehmigung geregelt. Um nur einige Beispiele aus dem Vorschriftenwerk aufzuzeigen: • Musterhochhausrichtlinie (MHHR): Eigentümer haben für Hochhäuser geeignete und mit dem Hochhaus und dessen technischen Einrichtungen vertraute Brandschutzbeauftragte zu bestellen und der Brandschutzdienststelle zu benennen. (Ausnahme: Höhe < 30m und Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 200m² über dem ersten OG) • In vielen Bundesländern wird laut Verkaufsstättenverordnung (MVKVO 2014-07) § 26 Abs. 2 ein Brandschutzbeauftragter für Verkaufsstätten mit einer Fläche von insgesamt mehr als 2000m² gefordert • In der Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL: 5.14.3) wird ein Brandschutzbeauftragter ab einer Gesamtsumme von 5000m² Geschossflächen gefordert
Wir helfen Ihnen, Ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Die BRANDSCHUTZCENTER OSTALB-Experten für den vorbeugenden Brandschutz stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung. Alle Brandschutzbeauftragten von BRANDSCHUTZCENTER OSTALB sind gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03 ausgebildet und werden regelmäßig geschult und fortgebildet. Immer auf dem neuesten Stand der Gesetzeslage nutzen sie ihr breites Hintergrundwissen für eine ausführliche Beratung und erstellen alle für den Brandschutz notwendigen Unterlagen. Für Sie und Ihr Unternehmen zahlt sich das aus: Sie erhalten zusätzlich einen Überblick über die gesamten Brandgefahren in Ihrem Unternehmen, können so unnötige Investitionen vermeiden und genießen Rechtskonformität im Bereich Brandschutz.

Wir treffen Vorsorge auch für Ihr Unternehmen.

Die Leistungen von BRANDSCHUTZCENTER OSTALB im Bereich Brandschutzbeauftragter beinhalten u. a.: • Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung nach ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" und TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen" • Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung Teil A, B und C • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an den Arbeitsplätzen • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes • Kontrolle und, wenn erforderlich, Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Alarmplänen sowie deren Umsetzung • Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen und von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall (Brandschutzhelfer) • Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz

Elektrotechnischer Brandschutz

Diesen Prüfpflichten muss ein Unternehmer nachkommen: • Nach DGUV 3A müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach vorgegebenen Prüffristen überprüft werden, um den sicheren Zustand zu gewährleisten. Dabei sind die betreffenden Geräte nicht nur nach deren Installation, sondern auch nach wesentlichen Erweiterungen und Änderungen gemäß den geltenden Prüffristen einer Kontrolle zu unterziehen. Ortsfeste elektrische Anlagen sind regelmäßig zu überprüfen. Dabei sind die Prüffristen für die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und ortsveränderliche Betriebsmittel der Schutzklasse I festgelegt. Hierbei handelt es sich um Geräte, die in Arbeitsstätten zum Einsatz kommen und mit Steckdosen ausgestattet sind, welche nicht über einen Zusatzschutz verfügen. Wir bieten Ihnen, Elektronische ausgebildete Fachkräfte